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ABSON
Sanierungstechnik AG
St.Gallerstrasse 20
CH- 8352 Räterschen-
Elsau
(Winterthur)

Tel. 052 / 233 10 43
Fax 052 / 233 87 51

 

 

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Sanierung



Nachdem das Gefahrenpotential erkannt war, wurde Asbest ab Ende der 70er Jahre zunehmend durch andere Stoffe ersetzt. Seit 1990 dürfen asbesthaltige Produkte weder hergestellt noch eingesetzt werden. Bei Gebäuden, die vor 1990 gebaut wurden, muss mit den unterschiedlichsten asbesthaltigen Materialien gerechnet werden. Der heutige Umgang mit asbesthaltigen Produkten beschränkt sich deshalb im Wesentlichen auf den fachgerechten Ausbau und die Entsorgung dieser Produkte.

Sanierungen dürfen nur von Firmen durchgeführt werden, deren Mitarbeiter die entsprechenden Ausbildungslehrgänge absolviert haben und die Firma wie auch die Mitarbeiter durch die SUVA geprüft und zugelassen sind.

Für die Sanierung von asbesthaltigen Materialien bestehen strenge gesetzliche Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer und der Umwelt. Je nach Art der Sanierung sind unterschiedliche Vorschriften und Sanierungsverfahren zu beachten. 

Im wesentlichen müssen folgende Punkte eingehalten werden:
  • Erstellen einer Abschottung ( Zone ) damit keine Asbestpartikel in die Umgebung gelangen können.
  • Kennzeichnung mit Warnhinweisen der Zonen / Räume in denen Asbest vorhanden ist.
  • Vor dem Sanierungszonenzugang wird eine Personalschleuse installiert sein und das Personal muss beim Verlassen der Zone duschen. (Abhängig von der Sanierung)
  • Dekontaminieren von sämtlichem Material, Werkzeug und Maschinen bevor es die Zone verlässt. ( eventuell Einrichten einer Materialschleuse )
  • Während dem Entfernen der asbesthaltigen Materialien Aufrechterhalten eines Unterdruckes in der Zone von mind. 20 Pascal mit laufender Überwachung.
  • Die Arbeiten dürfen nur mit Schutzanzug, Schuhüberzieher, Handschuhe und Halb- oder Vollmaske mit P3 Partikelfilter, allenfalls gebläseunterstützt, ausgeführt werden.
  • Zum Abschluss der Arbeiten muss eine Raumluftmessung durch ein unabhängiges und anerkanntes Messinstitut durchgeführt werden.
  • Die Abschottung (Zone) darf erst abgebaut werden, wenn das Messinstitut der Raumluftmessung die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte bestätigt hat.

 


Die Behörden kontrollieren die Sanierungsfirmen laufend und unangemeldet während Sanierungen auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.



Entsorgung


Asbestentsorgung


In der Schweiz wird der Asbest in der Regel in Reaktordeponien entsorgt. Das asbesthaltige Material muss in doppelwandigen PE Säcken luftdicht verpackt werden und wird anschliessend in lockerem Erdreich vergraben.


 
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